Wenn bei Neubauten noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen,
steht Ihnen unsere Erfahrung und unser Rat,
sowohl für die lt. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgeschriebene Teilungserklärung und
Gemeinschaftsordnung als auch für die Erstellung von Mietverträgen bei Mietverwaltungen
zur Verfügung, die sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die umfangreiche
aktuelle Rechtssprechung berücksichtigen.
Diese sich immer stärker ausweitenden staatlichen Regulierungen sind für einen
Nicht-Fachmann leider fast zu einem undurchdringlichen
Gesetzes- und Vorschriften- „Dschungel“ entartet.
Wir arbeiten z.T. seit Jahren mit von uns ständig überprüften, sehr leistungsfähigen
Handwerker-Spezialfirmen zusammen, um gewünschte Aus- und Umbauten sowie
notwendige Großreparaturen kurzfristig, kostengünstig und termingerecht
durchführen zu lassen.
Für Kleinreparaturen haben wir ebenfalls Spezialfirmen an der Hand, die umgehend
fachgerecht die Arbeiten zufriedenstellend erledigen, die von großen Firmen als „unrentabel“
nicht oder nur ungern und mit Verzögerungen durchgeführt werden.
Und – im Falle eines Falles – arbeiten wir vertrauensvoll mit fachkundigen Rechtsanwälten
und Notaren zusammen, wenn ein vernünftiges Arrangement anders nicht möglich sein sollte,
um den Eigentümern zu ihren Rechten zu verhelfen.