Leistungen

Wenn bei Neubauten noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen,
steht Ihnen unsere Erfahrung und unser Rat,
sowohl für die lt.  Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgeschriebene Teilungserklärung und
Gemeinschaftsordnung  als  auch  für die  Erstellung  von  Mietverträgen bei  Mietverwaltungen
zur Verfügung,  die  sowohl  die  gesetzlichen  Bestimmungen als  auch  die umfangreiche
aktuelle  Rechtssprechung berücksichtigen.
Diese sich immer  stärker ausweitenden  staatlichen Regulierungen sind  für einen
Nicht-Fachmann leider fast zu einem  undurchdringlichen
Gesetzes- und Vorschriften- „Dschungel“ entartet.

Wir arbeiten z.T. seit Jahren mit von uns ständig überprüften, sehr leistungsfähigen
Handwerker-Spezialfirmen  zusammen,  um  gewünschte  Aus- und  Umbauten sowie
notwendige  Großreparaturen  kurzfristig, kostengünstig und termingerecht
durchführen zu lassen.

Für  Kleinreparaturen haben wir  ebenfalls  Spezialfirmen an der  Hand,  die  umgehend
fachgerecht  die Arbeiten zufriedenstellend erledigen, die von großen Firmen als „unrentabel“
nicht oder nur ungern und mit Verzögerungen durchgeführt werden.

Und – im Falle eines  Falles – arbeiten wir  vertrauensvoll mit  fachkundigen  Rechtsanwälten
und  Notaren zusammen, wenn ein vernünftiges Arrangement anders nicht  möglich sein sollte,
um den  Eigentümern zu ihren Rechten zu verhelfen.