WEG-Verwaltungen

Leistungsangebot für Wohnungseigentumsverwaltungen

Im Bereich unserer Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente, pünktliche und stets ordnungsgemäße Betreuung auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben, hier insbesondere der §§ 27 und 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung und gefaßter Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch.

Zu unserem Betreuungsaufwand zählen u.a.:

  • fester Gesprächspartner für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist  
  • Objektbegehungen und Abstimmgespräche mit dem Beirat  
  • kurzfristige, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen  
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleitungsansprüchen, ggf. mit der Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand  
  • Überwachung von Wohngeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen  
  • pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender EDV-Anlage  
  • Anlage der Instandhaltungsrücklagen  
  • sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer  
  • prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung  
  • Führen einer Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG

Leistungsangebot für Wohnungseigentumsverwaltungen

Im Bereich unserer Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente, pünktliche und stets ordnungsgemäße Betreuung auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben, hier insbesondere der §§ 27 und 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung und gefaßter Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch. Zu unserem Betreuungsaufwand zählen u.a.:

  • fester Gesprächspartner für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist  
  • Objektbegehungen und Abstimmgespräche mit dem Beirat  
  • kurzfristige, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen  
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleitungsansprüchen, ggf. mit der Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand  
  • Überwachung von Wohngeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen  
  • pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender EDV-Anlage  
  • Anlage der Instandhaltungsrücklagen  
  • sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer  
  • prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung  
  • Führen einer Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG Hier können berechtigte Wohnungseigentümer oder Dritte,
  • die ein Wohnungseigentümer entsprechend bevollmächtigt hat,
  • gem. § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG Einsicht in die Beschluss-Sammlung nehmen